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Weitere Leistungen

Beratung

Auch die Durchführung von individuellen Pflegeberatungen gemäß § 45 SGB XI (Sozialgesetzbuch) gehört zu unseren Leistungen. Hierbei beantworten wir zum einen Fragen der Patienten und Angehörigen zu den Pflege- und Krankenkassenleistungen. Zum anderen beraten wir bezüglich einer individuellen Gestaltung der aktuellen Pflegesituation.

Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, beraten wir Sie gern in Bezug auf die Antragstellung und hinsichtlich der Möglichkeiten, die sich bei der Zuerkennung eines Pflegegrads für Sie ergeben.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Einige Beratungseinsätze sind gesetzlich verpflichtend. Wir bieten unter unseren Beratungsleistungen solche Beratungseinsätze mit an. Bei Bezug von Pflegegeld muss eine Beratung in der Häuslichkeit durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in regelmäßigen Abständen stattfinden, und zwar bei:

  • Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr (halbjährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr (vierteljährlich)

Bei jedem Besuch erstellen wir einen Beratungsbericht, den wir mit Zustimmung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse schicken. In diesem Bericht teilen wir mit, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist. Zudem informieren wir darüber, ob es beispielsweise einen Bedarf an Pflegehilfsmitteln gibt.

Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, so erinnert die Pflegekasse zunächst schriftlich an die Durchführung. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann kann das Pflegegeld gekürzt werden. Unsere Pflegekräfte, die entsprechende Besuche vornehmen, helfen Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat.

Pflegeberatungen und Schulungen

Wir unterstützen pflegende Angehörige bei der häuslichen Pflege. Es besteht die Möglichkeit unabhängig von den Pflichtberatungen eine zusätzliche Pflegeberatung oder individuelle Schulung zu erhalten. Diese wird auch von der Pflegekasse bezahlt. Unsere Pflegeberater übernehmen diese gerne.

Weitere Leistungen

  • Unterstützung bei Antragstellungen an die Pflegekasse
  • Begleitung bei MDK-Begutachtungen
  • Vermittlung eines Hausnotruf-Anbieters
  • Vermittlung medizinischer Fußpflegedienste
  • Essen auf Rädern
  • Sterbebegleitung

Hausnotruf

Ein Hausnotrufsystem ist eine fortschrittliche Lösung für alle, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Häuslichkeit bleiben möchten. Mit einem Hausnotrufsystem in den eigenen vier Wänden können diese Personen öfter allein zu Hause sein, denn im Falle eines Sturzes oder anderer gefährlicher Ereignisse schaltet sich das System ein.

Zusammenarbeit mit der MEBO-Sicherheit

Wir leisten den Hausnotrufservice gemeinsam mit der MEBO-Sicherheit aus Bad Segeberg. Die MEBO-Sicherheit installiert bei Ihnen zu Hause ein Hausnotrufgerät:

  • Im Fall der Fälle haben Sie die Möglichkeit, per Knopfdruck Verbindung zu der MEBO-Notrufleitstelle herzustellen.
  • Sollte MEBO Sie nach der Betätigung des Knopfes nicht erreichen, weil Sie sich vielleicht nicht mehr verständlich machen können, wird Ihr Pflegedienst benachrichtigt und/oder Ihre Angehörigen erhalten eine Information.
  • Der Bereitschaftsdienst des Pflegedienstes rückt aus und schaut bei Ihnen zu Hause nach dem Rechten.

So funktioniert der MEBO-Hausnotruf