Zur Tagespflege

Beratungsleistungen

Durchführung von individuellen Pflegeberatungen nach §45 SGB XI

Pflegeberatungen von Patienten und Angehörigen nach dem Sozialgesetzbuch gehören zu unseren Leistungen. Hier werden sowohl Fragen zu den Pflege- und Krankenkassenleistungen sowie eine individuelle Gestaltung der aktuellen Pflegesituation durchgeführt. Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, beraten wir Sie gerne zur Antragsstellung und was sich daraus für Möglichkeiten für Sie ergeben.

Beratungseinsätze §37 Abs. 3 SGB XI

Bei Bezug von Pflegegeld muss eine Beratung in der Häuslichkeit durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in regelmäßigen Abständen stattfinden und zwar bei:

  • Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr (halbjährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr (vierteljährlich)

Pflegebesuche und Beratungsberichte

Bei jedem Besuch wird ein Beratungsbericht erstellt, der mit Zustimmung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse geschickt wird. Darin wird mitgeteilt, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, aber auch, ob es beispielsweise einen Bedarf an Pflegehilfsmitteln gibt.

Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, wird man zunächst von der Pflegekasse daran erinnert. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Pflegekräfte, die diese Besuche ausführen, können mit praktischen Tipps und mit Rat helfen.

Weitere Leistungen

  • Unterstützung bei Antragsstellung (Pflegekasse)
  • Begleitung bei MDK-Begutachtungen
  • Vermittlung eines Hausnotruf-Anbieters
  • Vermittlung von medizinischer Fußpflege
  • Vermittlung eines Anbieters von „Essen auf Rädern“
  • Sterbebegleitung

Wir sind für Sie da.

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns gern an: 04551 882472.