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Pflegeleistungen

Grund­versorgung

Wir betreuen Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit unter anderem in der grundpflegerischen Versorgung. Dabei bieten wir alle Leistungsbereiche an, die im SGB XI der Pflegeversicherung festgelegt sind. Für die Kostenübernahme der Leistungen ist wichtig, dass Sie einen Umstellungsantrag auf Kombinations- oder Sachleistungen bei Ihrer Krankenkasse stellen; gern helfen wir Ihnen hierbei.

Unsere Leistungen in der Grundversorgung

Allgemeine Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Mund- und Zahnpflege
  • Haarpflege
  • Rasur
  • Darm- oder Blasenentleerung / Hilfe bei Toilettengängen

Ernährung

  • Zubereitung der Nahrung
  • mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Aufnahme der Nahrung

Mobilität

  • Unterstützung beim Aufstehen und Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Übungen zur Erhaltung der Mobilität
  • Treppensteigen

Sonstiges

  • Sicherheitsbesuch
  • Palliativpflege

Behandlungs­pflege

In der Behandlungspflege versorgen wir Patienten mit medizinischen Leistungen, die ärztlich angeordnet sind. Unsere Leistungen können einerseits der Linderung oder Heilung von Krankheiten dienen. Andererseits kommen die Leistungen zum Einsatz, um Krankheiten zu lindern oder zumindest dafür zu sorgen, dass sich ein Leiden nicht verschlimmert.

Beispiele für unsere Leistungen in der Behandlungspflege

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Injektionen und Infusionen
  • Richten von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Stellen von Wochendosetten
  • Wundversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomabehandlung
  • Katheterversorgung

Betreuungs­leistungen

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können gemäß §45b SGB XI (Sozialgesetzbuch) sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Diese Leistungen dienen dem Pflegebedürftigen und dessen pflegenden Angehörigen als umfassende Unterstützung; z. B. zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei der Organisation des Pflegealltags. Lassen Sie sich Ihre Chance auf mehr Entlastung nicht entgehen!

Einheitlicher Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant versorgt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Werden die Beträge im Laufe des Jahres nicht voll ausgeschöpft, dann können Sie den verbleibenden Betrag auf das Folgejahr übertragen und bis zum 30. Juni geltend machen.

Die Betreuungsleistungen können nur bei Pflegegrad 1 z. B. zur Finanzierung von Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden; die Körperpflege ist ein Beispiel hierfür. Ab Pflegegrad 2 muss das Pflegegeld für Betreuungsleistungen verwendet werden. Hier einige Beispiele für Leistungen, die unter den einheitlichen Entlastungsbetrag fallen:
  • gemeinsame Spaziergänge
  • Gesellschaftsspiele
  • Unterhaltung zu Hause
  • Unterstützung bei der Lebensführung
  • Förderung der Selbstständigkeit

Hauswirtschaft

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ebenfalls ein Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Sie umfasst die hauswirtschaftliche Unterstützung im Umfeld des Pflegebedürftigen. Abschließend einige Beispiele für hauswirtschaftliche Leistungen im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
  • Reinigung der Wohnung (haushaltsnahe Tätigkeiten)
  • Wechseln und Waschen der Wäsche
  • Bügeln
  • Kochen