Weitere Leistungen
Beratung
Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, beraten wir Sie gern in Bezug auf die Antragstellung und hinsichtlich der Möglichkeiten, die sich bei der Zuerkennung eines Pflegegrads für Sie ergeben.
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Einige Beratungseinsätze sind gesetzlich verpflichtend. Wir bieten unter unseren Beratungsleistungen solche Beratungseinsätze mit an. Bei Bezug von Pflegegeld muss eine Beratung in der Häuslichkeit durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl in regelmäßigen Abständen stattfinden, und zwar bei:
- Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr (halbjährlich)
- Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr (vierteljährlich)
Bei jedem Besuch erstellen wir einen Beratungsbericht, den wir mit Zustimmung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse schicken. In diesem Bericht teilen wir mit, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist. Zudem informieren wir darüber, ob es beispielsweise einen Bedarf an Pflegehilfsmitteln gibt.
Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, so erinnert die Pflegekasse zunächst schriftlich an die Durchführung. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann kann das Pflegegeld gekürzt werden. Unsere Pflegekräfte, die entsprechende Besuche vornehmen, helfen Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat.
Pflegeberatungen und Schulungen
Weitere Leistungen
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Unterstützung bei Antragstellungen an die Pflegekasse
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Begleitung bei MDK-Begutachtungen
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Vermittlung eines Hausnotruf-Anbieters
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Vermittlung medizinischer Fußpflegedienste
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Essen auf Rädern
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Sterbebegleitung
Hausnotruf
Zusammenarbeit mit der MEBO-Sicherheit
Wir leisten den Hausnotrufservice gemeinsam mit der MEBO-Sicherheit aus Bad Segeberg. Die MEBO-Sicherheit installiert bei Ihnen zu Hause ein Hausnotrufgerät:
- Im Fall der Fälle haben Sie die Möglichkeit, per Knopfdruck Verbindung zu der MEBO-Notrufleitstelle herzustellen.
- Sollte MEBO Sie nach der Betätigung des Knopfes nicht erreichen, weil Sie sich vielleicht nicht mehr verständlich machen können, wird Ihr Pflegedienst benachrichtigt und/oder Ihre Angehörigen erhalten eine Information.
- Der Bereitschaftsdienst des Pflegedienstes rückt aus und schaut bei Ihnen zu Hause nach dem Rechten.
So funktioniert der MEBO-Hausnotruf
